Mitglieder können sowohl natürliche, wie auch juristische Personen werden. Ordentliche Mitglieder, natürliche und juristische Personen haben für die Aufnahme einen Antrag an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand entscheidet endgültig über die Aufnahme. Es besteht die Möglichkeit, eine Bronzemitgliedschaft zu einem reduzierten Jahresbeitrag befristet auf 1 Jahr einzugehen.
Die Bronzemitglieder dürfen an der GV teilnehmen, besitzen aber kein Stimm- und Wahlrecht. Über die Aufnahme als Bronzemitglied entscheidet der Vorstand endgültig.